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Offizier befahl Regenwürmer-Essen

Berlin. Soldaten müssen nicht alles schlucken: Weil sie ihren Untergebenen das Verspeisen von Regenwürmern befohlen hatten, hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Bundeswehroffiziere degradiert. Das Verhalten des Kompaniechefs und des Zugführers verstößt gegen die Menschenwürde und sei ein Mißbrauch der »Vorgesetztenstellung«. Der »Wurmverzehr« sei vom Zugführer bei einer Übung im Mai 1989 befohlen worden. In einer Besprechung habe der Oberleutnant angeordnet, »das Zubereiten und der Verzehr von Regenwürmern« sei eine »Station für die Ausbildung eines wehrpflichtigen Sanitätssoldaten«. Er habe hingenommen, daß zwei Rekruten »Ekel und Abscheu« vor dem Verzehr empfanden, ein weiterer »an einem Wurm würgend im Kreise umherlief« und ein vierter Soldat sich übergab. Der Kompaniechef sei trotz der Beschwerde eines Soldaten nicht eingeschritten. Er habe den Wehrpflichtigen mit der Bemerkung »abgefertigt«, er habe auch schon einmal einen Regenwurm gegessen und werde dies auch wieder tun. Laut Urteil hatte der Kompaniechef nicht nur gegen die »Zentrale Dienstvorschrift« der Bundeswehr, Kapitel »Leben im Felde«, verstoßen, sondern auch gegen eine Anordnung des Bataillonskommandeurs. Dieser war zur Zeit des Regenwurm-Vorfalls aber gerade krank. dpa

Wenns im Halse würgt: Kampagne gegen Wehrpflicht: Tel: 8621331.

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