Freundeskreis stellt sich hinter Monika Haas

Berlin (taz) — Der Haftbefehl gegen die 43jährige Monika Haas, die von der Bundesanwaltschaft der Beteiligung an der Entführung einer Lufthansa-Maschine nach Mogadischu im Oktober 1977 beschuldigt wird, soll morgen durch einen Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft werden. Das erklärte gestern der Anwalt von Monika Haas, Armin Golzem. Den am Freitag vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlassenen Haftbefehl wertete der Rechtsanwalt als „reine Spekulationsnummer“ der Geheimdienste. Golzem rügte das „konspirative“ Vorgehen der Bundesanwälte, die den Haftbefehl „unter Auslassung des rechtlichen Gehörs“ erwirkt hätten.

Ein Kreis von „Freundinnen und Freunden von Monikas Haas“ hat gestern in einer schriftlichen Erklärung die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft und einzelner Medien zurückgewiesen. Die Verdächtigungen gegen die 43jährige, die sich auf Unterlagen der Stasi-Hauptabteilung „Terrorabwehr“ stützen, bezeichneten sie als „als Endpunkt eines — wie es im Stasi-Deutsch treffend heißt — Zersetzungsprozesses“. So würde in zwei Artikeln des 'Spiegel‘ behauptet, Monika Haas habe für die Rote Armee Fraktion gearbeitet und gleichzeitig mit der Stasi kooperiert. Den Berichten zufolge soll sie mit einem Palästinenserführer zusammengelebt und gleichzeitig für den israelischen Geheimdienst Mossad gearbeitet haben. Darüber hinaus sei sie an der Flugzeugentführung nach Mogadischu beteiligt gewesen, hätte den Bundesnachrichtendienst darüber informiert und dies alles „zur Zeit der Geburt ihres zweiten Kindes“. Damit, so der Freundeskreis, werde „in der Phantasie doch einiges an Unvereinbarkeiten verlangt“. wg