piwik no script img

Urteil wegen Gefangenenrevolte

Berlin. Die Revolte von vier Strafgefangenen gegen den Drogentod im Gefängnis Tegel im Juni vergangenen Jahres führte gestern im Amtsgericht Tiergarten zur Verurteilung eines Mannes zu einem Monat Haft wegen Widerstands gegen Justizvollzugsbeamte.

Der 29jährige Rene S. war damals mit drei Mitgefangenen auf das Gefängnisdach geklettert, um gegen den Drogenmißbrauch in der Haftanstalt, der zum Tod eines Häftlings geführt hatte, zu protestieren. Im Unterschied zu den anderen Demonstranten kam Rene S. der Aufforderung zum Verlassen des Dachs nicht nach.

Mit der Drohung, sich in die Tiefe zu stürzen, und mit einer Rasierklinge im Mund blieb er an der Dachkante sitzen. Zudem leistete er einem Justizbeamten durch Rund-um- Schläge und Fußtritte Widerstand.

Wegen einer Diebstahlserie verbüßt Rene S. eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die einmonatige Haft wegen Widerstands ist die vom Gesetzgeber festgelegte Mindeststrafe. adn

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen