: Wozu ist das Eigengeld?
■ Schuldentilgung dient nicht der Wiedereingliederung!
(...) Ein typisches Beispiel für die Resozialisierungshilfen der Anstalt: Ein Gefangener beantragte bei der „Schufa“ eine Selbstauskunft, um Überblick über seine Verpflichtungen zu bekommen. Die Gebühr für die Auskunft beträgt 15 Mark. G. hat nun die Kasse per Antragsschein gebeten, die 15 Mark von seinem Eigengeld an die Schufa zu überweisen. Der Antrag kam mit der Antwort zurück: „Eine Schufa-Selbstauskunft dient nicht der Wiedereingliederung“ — also nicht möglich! Dazu kommt, daß G. erst beim letzten Weihnachtsurlaub einen Selbstmordversuch unternommen hatte, eben wegen finanzieller und familiärer Schwierigkeiten! Er war 14 Tage im Straubinger Haus III; darüber spricht er nicht. Hier sollte er die stupiden Papierarbeiten machen, was er einfach nicht schafft. Behandlung gibt es keine, Einkauf auch nicht. Sogar ein Antrag für Einkauf von Malsachen vom Eigengeld wurde abgelehnt, weil er nicht arbeitet. Man läßt ihn einfach in der Zelle grübeln. Endlich hat er sich so weit gefangen (ohne psychologische Hilfe!), daß er sich seinen Problemen stellt, seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen versucht, da hindert man ihn daran! Eine herrliche Einstellung zur Resozialisierung! Für was laufen eigentlich diese Typen von Sozialarbeitern und ähnliches hier rum? G. B., JVA Bernau
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