: Abschiebung verweigert
■ Spanischer Pilot weigerte sich, staatenlosen Palästinenser nach Mauretanien auszufliegen
Berlin. Während die Bundesrepublik Deutschland gegen Fluggesellschaften prozessiert, die Asylsuchende ohne gültige Papiere in ihre Flugzeuge aufnehmen und in der Bundesrepublik absetzen (die taz berichtete), dreht das Land Berlin den Spieß mit seiner Abschiebepraxis kurzerhand um. So sollte ein staatenloser Palästinenser am vergangenen Mittwoch in ein Land abgeschoben worden, das er noch nie betreten hat — Mauretanien. Der Pilot weigerte sich allerdings, einen Passagier ohne gültige Papiere außer Landes zu fliegen.
Der 23jährige Mohammed Mahmoud T., der in Syrien aufwuchs, ist faktisch staatenlos. Als er 1987 das Land verlassen wollte, erklärten sich weder die Syrer noch die Libyer bereit, ihm einen Paß auszustellen. Über Kontakte seines Vaters zur Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO kam er in den Besitz eines mauretanischen Reisedokuments, mit dem er in die DDR reiste. Nach Abschluß seiner Kraftfahrzeugschlosser-Lehre kehrte Mohammed D. nach Syrien zurück. Als ihn die PLO in den Bürgerkrieg nach Libyen schickte, floh er erneut nach Berlin.
Inzwischen ist sein mauretanischer Paß seit zwei Jahren abgelaufen. Ob die mauretanischen Behörden ihn aufnehmen würden, ist ungewiß.
Am vergangenen Mittwoch jedenfalls stand die Berliner Ausländerpolizei bei Mohammed D. vor der Tür. Am Flughafen Tegel wollten sie ihn per Flugzeug nach Mauretanien abschieben. Weil der Palästinenser nicht im Besitz gültiger Papiere war, lehnte der spanische Pilot ab, ihn mitzunehmen. »Der junge Mann wäre in einem völlig unbekannten Land gelandet«, so Rechtsanwalt Peter Meyer. Der Fall zeige, daß auch die Berliner Ausländerbehörden augenscheinlich ihre Erfahrungen nutzten, »welche Länder Leute ohne gültige Papiere ins Land lassen und welche nicht.«
Innerhalb eines Monats soll der Palästinenser nun mit gültigen Reisepapieren bei der Ausländerbehörde vorsprechen. jgo
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