Für „Genehmigungshygiene“

■ Umweltsenator gegen einen vorgezogenen Hafenausbau in Bremerhaven

„Mit uns nicht“, die Position des Umweltsenators zu einem vorgezogenen Baubeginn beim Containerterminal CT III in Bremerhaven ist eindeutig. Staatsrat Uwe Lahl: „Wir geben keine Zustimmung, bevor nicht eindeutig festgelegt ist, wo und wie der Eingriff ausgeglichen wird.“ Der Umweltsenator stellt sich damit gegen das Vorpreschen von Uwe Beckmeyer, dem Senator für Häfen, Schiffahrt und Außenhandel. Der hatte im Gespräch mit Umweltverbänden erklärt, für die erste Baumaßnahme (den Schlicksicherungsdamm) des insgesamt 700 Millionen Mark teuren Projekts bei der zuständigen Bundesbehörde in Aurich eine Teilbaugenehmigung zu beantragen und den Baubeginn damit zu beschleunigen. (vgl. taz v. 11.4.)

„Wir können rechtsstaatliche Prinzipien nicht beugen, nur weil das wirtschaftspolitisch wichtig ist“, betonte Lahl. Dies sei schon „rein handwerklich“ eine Frage der „Genehmigungshygiene.“

Hautptkritik der Umweltverbände BUND und WWF: Dem gerade angelaufenen Planfeststellungsverfahren fehle eine der wesentlichen Voraussetzungen — nämlich der Nachweis darüber, welche Ausgleichsflächen für das zu betonierende Hafengebiet wo bereitgestellt werden. In den Planungsunterlagen wird zwar die Luneplate genannt. Doch die liegt auf niedersächsischem Gebiet, ist derzeit im Raumordnungsplan noch als künftiges Industriegebiet vorgesehen und kann Bremen nur per Staatsvertrag abgetreten werden. Noch ist eine gemeinsame Regierungskommission damit beschäftigt, ein entsprechendes Abkommen vorzubereiten. In einer gemeinsamen Kabinettssitzung am 12. Mai soll darüber beraten werden. Dies ist jedoch erst eine Woche, nachdem die Frist für Einwände von Umweltverbänden in dem Verfahren abgelaufen ist.

WWF und BUND hatten am Freitag die Verfahrensmängel als gesetzwidrig kritisiert und angekündigt, bei der EG Beschwerde einzureichen, falls das Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren mit einem vorzeitigen Baubeginn unterlaufen werde. „Eine schwere Mißachtung von bremischen und Bremerhavener Interessen“ warf der Häfensenator den beiden Umweltorganisationen daraufhin in einer fünf Seiten langen Erklärung vor. Sie hätten die Gesamtbedeutung des Projektes für die Entwicklung des Unterweserraumes „völlig aus den Augen verloren.“ Bremen werde eine Teilbaugenehmigung beantragen, „da das eigentliche Planfeststellungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehme.“ Staatsrat Gerd Markus: „Über diesen Antrag hat allein die planfeststellende Behörde in Aurich zu entscheiden.“ Sie sei „Garant“ für ein rechtlich einwandfreies Verfahren, das die ökologischen Gesichtspunkte „mit größter Sorgfalt“ einbeziehe.

Die Grünen haben sich der Kritik der Umweltverbände unterdessen angeschlossen. „Eine Teilgenehmigung dieser zentralen Baumaßnahme (des Schlicksicherungsdammes, d.Red.) macht mit ihren weitgehenden ökologischen Folgen die Bewertung der gesamten Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt zur umweltpolitischen Farce“, so Manfred Schramm, hafenpolitischer Sprecher der Grünen. Mit dem Schlicksicherungsdamm, der die Weserbucht vom Tideeinfluß abschneidet, komme es „bei den Schutzgütern Boden, Flora, Vegetation und Fauna zu irreparablen Schäden.“ ra