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Prozeß um Brandanschlag

Mit dem Brandanschlag vom 3. Oktober 1991 auf das Flüchtlingswohnheim in der Schwachhauser Heerstraße beschäftigt sich ab heute die Jugendkammer des Bremer Landgerichts. Angeklagt sind wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung drei junge Männer im Alter von 18 und 19 Jahren. Sie gehören einer Schwachhauser Jugendgruppe an, die enge Kontakte zur Neonazi-Szene hat.

In der Unterkunft hatten sich in der Nacht des Brandanschlags 50 AsylbewerberInnen aufgehalten. Ein Zimmer brannte völlig aus. Menschen kamen jedoch nur leicht zu Schaden, da sich in dem Zimmer niemand aufhielt.

Für den Prozeß sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Ob er öffentlich ist, wird zu Beginn des Verfahrens entschieden. Ase

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