: „Sportschau“ darf noch weiterhoffen
München (ap) — Die Verhandlungen über eine Aufteilung der Fernsehrechte an den Fußballbundesliga- Spielen von August 1992 bis 1997 zwischen dem privaten Sender Sat.1 einerseits sowie ARD und ZDF auf der anderen Seite haben noch zu keinem Ergebnis geführt. Wie die Internationale Sportrechte-Verwertungsgesellschaft (ISPR) auf Anfrage mitteilte, sollen die Gespräche in der zweiten Maiwoche fortgesetzt werden.
Die Sportrechte-Verwertungsgesellschaf wird zu gleichen Teilen von den Sat.1-Gesellschaftern Springer und Kirch getragen. Dem Vernehmen nach sprachen die Verhandlungspartner von einer Annäherung der Standpunkte in der dritten Gesprächsrunde. Verhandelt wird über eine Aufteilung der Erstverwertungsrechte zwischen ARD und Sat.1, aber auch über Zweitverwertungsrechte für ARD und ZDF. Von dem Ergebnis hängt ab, ob die ARD ihre Sportschau am Samstag abend wie bisher weiterführen kann.
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