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SFB und ORB prüfen Verfassungsklage

Berlin (taz) — Die Intendanten des Senders Freies Berlin und des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg, von Lojewski und Rosenbauer, wollen die Verfassungsmäßigkeit des Medienstaatsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg prüfen lassen. Wie Sprecher beider Sender bestätigten, solle ein Verfassungsrechtler, dessen Name noch nicht feststehe, den Kooperationszwang und die Frequenzzuteilung überprüfen, die im Medienstaatsvertrag festlegt sind. Der Vertrag sieht vor, daß der SFB und der ORB insgesamt nur sechs Radioprogramme veranstalten — zwei davon zusammen. Auch beim dritten Fernsehprogramm sollen die Anstalten zusammenarbeiten. Eine der vier TV-Frequenzen von SFB und ORB (zwei Erste und zwei Dritte Programme) soll für einen privaten Veranstalter geräumt werden. Diese Einschränkungen kollidieren mit der „Bestands- und Entwicklungsgarantie“, die das Verfassungsgericht für den öffentlichen Rundfunk festgeschrieben hat.

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