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Für Einwanderungsgesetz

■ SPD: Asyl-Grundgesetzergänzung „denkbar“

Die niedersächsische SPD hat am Freitag als erster Landesverband der Partei einen Grundsatzbeschluß zur Regelung der Einwanderung in Deutschland gefaßt, der auch Ergänzungen im Grundgesetz nicht mehr ausschließt. Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte soll aber in seinem Kern unangetastet bleiben. In dem vom Landesvorstand gebilligten Vorschlag wird ein Einwanderungsgesetz mit einer noch festzulegenden Aufnahmequote gefordert, um die Zuwanderung zu begrenzen und die Asylverfahren zu entlasten.

Zuwanderer sollen nicht abwechselnd Asyl- oder Einwanderanträge stellen dürfen. Falls dies rechtlich nur mit einer Anpassung des Grundgesetzes möglich sei, werde sich die SPD „einer Diskussion um eine Verfassungergänzung nicht verschließen“. Nicht das Asylrecht, sondern die insgesamt ungebremste Zuwanderung von Aussiedlern und Armutsflüchtlingen lasse die Akzeptanz bei den Bürgern gegenüber Asylbewerbern schwinden.

Niedersachsens Innenminister Gerhard Glogowski hatte sich noch vor wenigen Wochen vehement gegen ein Einwanderungsgesetz ausgesprochen. SPD-intern hieß es in Hannover, der neue Beschluß sei mit Glogowski abgestimmt. Aus dem Innenministerium wurde dagegen nicht ausgeschlossen, daß Glogowski den Beschluß nicht mittragen werde.

dpa

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