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Parkplatzverzicht billiger

■ Senat ändert Stellplatzverordnung/ Erleichterung für Kleinbetriebe

Berlin. Wer weniger Parkplätze baut, als er bauen müßte, zahlt künftig weniger »Strafe«. Der Senat hat die sogenannte Stellplatzverordnung gestern entsprechend geändert. Bei der Ablösesumme — von 7.000 bis 40.400 Mark —, die für nichtgebaute Parkplätze bezahlt werden muß, werden künftig die ersten vier Parkplätze nicht mehr mit einbezogen. Für alle weiteren Stellplätze, die der Bauherr nicht errichtet, ist das Ordnungsgeld günstiger gestaffelt als bisher. Die Neuregelung soll vor allem kleineren und mittleren Gewerbetreibenden Erleichterungen bei Neuinvestitionen und Betriebserweiterungen verschaffen, sagte Wirtschaftssenator Norbert Meisner (SPD): »Das ist ein Investitionshemmnis weniger.«

Unternehmen können jetzt beträchtliche Summen sparen. Eine Firma, die ein dreistöckiges Gebäude baue, aber auf die vorgeschriebenen 15 Parkplätze verzichte, hätte bisher eine Ablösesumme von 600.000 Mark zahlen müssen. Mit der Neuregelung, die im Prinzip ab sofort gilt, sinke die Summe auf 260.000 Mark, rechnete Meisner gestern vor. Daimler-Benz, das am Potsdamer Platz mehrere hundert vorgeschriebene Parkplätze nicht bauen wird, hat von der Neuregelung aber so gut wie nichts.

Wie jedes andere Unternehmen müssen auch die Stuttgarter jetzt nicht mehr für den Verzicht auf die ersten vier Parkplätze zahlen — der Autokonzern spart 160.000 Mark. Für alle weiteren nichtgebauten Stellplätze wird dagegen wie bisher der Höchstbetrag fällig. Denn um so dichter ein Gebiet bebaut wird, desto höher die Stellplatzablöse.

Wieviel Geld dem Land Berlin mit der Neuregelung verlorengeht, war gestern unklar. Im Jahr 1990 waren per alter Stellplatzverordnung nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung sieben Millionen Mark in den Landeshaushalt geflossen. Dirk Wildt

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