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LKW-Gebühr gekippt

■ EG-Gerichtshof stoppte Schwerlastabgabe

Berlin (ap/taz) — Die von Bonn geplante Straßenbenutzungsgebühr für LKWs, die vor allem schwere ausländische Laster treffen sollte, ist mit EG-Recht nicht vereinbar. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Absicht Bonns, gleichzeitig die Kraftfahrzeugsteuer für deutsche Spediteure zu senken, um die Gesamtbelastung der einheimischen Fuhrunternehmen nicht zu erhöhen. Entweder bleibe das Lasterfahren für alle billig, oder es wird für alle teurer. Alles andere widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung in der Europäischen Gemeinschaft, sagten die Richter.

In der Urteilsbegründung heißt es glasklar, das Gesetz bewirke, daß die Lage der Spediteure aus anderen Mitgliedstaaten im Vergleich zu der deutschen verschlechtert werde; „es gleicht nämlich die neue Belastung, die in der von allen Verkehrsunternehmen zu zahlenden Straßenbenutzungsgebühr liegt, in erheblichem Umfang durch eine nur den inländischen Verkehrsunternehmen zugute kommenden Senkung der Kraftfahrzeugsteuer aus“.

Der EuGH stützt sich bei seinem Urteil auf Paragraph 76 des EG-Vertrages. Danach darf ein Mitgliedsstaat bis zum Erlaß einer EG-weiten Regelung ausländischen Verkehrsteilnehmern keine ungünstigeren Bedingungen stellen als den inländischen.

Bundesverkehrsminister Günther Krause erklärte in einer ersten Stellungnahme, er sei „enttäuscht über das Urteil, aber nach wie vor zuversichtlich, daß wir eine Lösung finden werden, die den deutschen Interessen gerecht wird und EG-konform ist“. Er ließ dabei offen, ob er gegen die starke Lobby der bundesdeutschen Spediteure jetzt für alle schweren Laster das Fahren auf deutschen Straßen teurer machen will.

Das am 30. April 1990 vom Bundestag beschlossene und jetzt vom EuGH kassierte Gesetz sah eine Gebühr für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen von Lastwagen vor, deren Gesamtgewicht 18 Tonnen übersteigt. Die Abgabe sollte zwischen 1.000 und 9.000 Mark jährlich betragen. Gleichzeitig sollten die deutschen Spediteure billiger davonkommen. Eine Senkung der KFZ-Steuer sollte sie schadlos halten. Zusammen mit der EG-Kommission waren daraufhin Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande vor dem EuGH gegen die Bundesrepublik aufgetreten.

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