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PDS und Bündnis wollen §218-Antrag verbessern

Berlin (taz) — Bei den Verhandlungen um die Neuregelung des Paragraphen218 zeichnen sich seit gestern neue Chancen für eine liberalere Fristenregelung ab. Nachdem sie bei den vergangenen Gesprächen über den SPD/FDP-Kompromiß einer Fristenregelung schlichtweg vergessen worden waren, legten die Abgeordneten von UFV/Bündnis90/ Grüne und der PDS gestern einen gemeinsamen Änderungsantrag vor. Dieser Antrag, der unter der Federführung der beiden Abgeordneten Christina Schenk (UFV) und Petra Bläss (PDS) erarbeitet wurde, sieht vor allem liberalere Regelungen bei der Pflichtberatungspraxis vor. So sollen durch das neue Gesetz unter anderem explizit nichtkonfessionelle Beratungsstellen gefördert werden. Außerdem fordern die UnterzeichnerInnen, zu denen auch die beiden SPD-Abgeordneten Gudrun Schaich-Walch und Regina Kolbe gehören, daß Beratung und Schwangerschaftsabbruch von ein und derselben ÄrztIn vorgenommen werden dürfen. Der SPD/FDP-Kompromiß sieht hier eine personelle Trennung verpflichtend vor.

Am vergangenen Dienstag hatten erste Verhandlungen zwischen VertreterInnen von SPD und FDP mit den „abtrünnigen“ CDU-Abgeordneten um Rita Süssmuth und Horst Eylmann, die geneigt sind, dem Gruppenantrag zuzustimmen, zu keinem endgültigen Ergebnis geführt. Die Gruppe um Bundestagspräsidentin Süssmuth drängt darauf, daß eine Frau sich in einer Notlage befinden muß, um das Recht auf eine straffreie Abtreibung zu haben. Vorerst allerdings halten SPD und FDP noch an ihrem Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fest. Auf eine Notlage soll sich eine Frau, die abtreiben will, nicht berufen müssen. Gestern führten VertreterInnen von SPD, FDP und CDU ihre Verhandlungen fort, diesmal unter Beteiligung der Abgeordneten des Bündnis90. Ob ihr Änderungsantrag Eingang in die Verhandlungsgespräche fand, stand bis zum Redaktionsschluß noch nicht fest. Immerhin würde er in der Diskussion um die Abstimmungsmehrheit im Bundestag neue Perspektiven eröffnen. Denn die Fraktionen von SPD, FDP, PDS und UFV/Bündnis90/Grüne haben im Bundestag gemeinsam 341 Stimmen. flo

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