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Heute Urteil in letztem Prozeß gegen RAF-Aussteiger

Stuttgart (ap) — Heute wird in Stuttgart-Stammheim im Prozeß gegen zwei frühere RAF-Mitglieder, Ralf Baptist Friedrich und seine Ehefrau Sigrid, geborene Sternebeck, vor dem Fünften Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts mit dem vorläufig letzten Urteil gegen RAF- Aussteiger gerechnet. Den beiden Angeklagten wirft die Karlsruher Bundesanwaltschaft vor, an der Planung und Vorbereitung eines Bombenanschlags auf den früheren Nato- Oberbefehlshaber Alexander Haig beteiligt gewesen zu sein und logistische Unterstützung im Verlauf der Entführung Hanns Martin Schleyers geleistet zu haben.

Friedrich und Sternebeck hatten sich bereits im November 1979 von der RAF abgesetzt und waren bis Juni 1990 in der DDR untergetaucht. In ihrem Schlußplädoyer hatte die Bundesanwaltschaft eine neun- bzw. achtjährige Haftstrafe für die beiden Angeklagten gefordert. Die Rechtsanwälte hatten auf Freispruch für ihre Mandanten plädiert. In einem rechtlichen Hinweis hatte der Vorsitzende des Fünften Strafsenats, Kurt Breuker, bereits erklärt, daß bei den jeweiligen Unterstützungshandlungen durch das Ehepaar Friedrich auch von einem minderschweren Tatbestand der Beihilfe ausgegangen werden könne.

Ungeklärt blieb in dem siebenmonatigen Verfahren bis zuletzt, ob der 44jährige Ingenieur Friedrich denselben Sprengstoff beschafft hatte, der zum Anschlag auf General Alexander Haig am 25. Juni 1979 in Obourg bei Brüssel verwendet wurde. Friedrichs eigener Erinnerung nach hatte er zwar bereits am 20. Mai 1978, zusammen mit der späteren RAF-Aussteigerin Susanne Albrecht von Mitgliedern der „Roten Brigarden“ in Italien Sprengstoff beschafft. Zu diesem Zeitpunkt sei aber weder der Anschlag auf Haig geplant worden, noch sei die Art des Sprengstoffs identisch mit dem tatsächlich verwendeten gewesen.

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