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Klagerecht für Naturschutzverbände in Niedersachsen

Hannover (taz) — In Niedersachsen sollen jetzt die anerkannten Naturschutzverbände das Klagerecht erhalten gegen Entscheidungen des Landes, der Landkreise und Kommunen, die sich nachteilig auf Natur oder Landschaft auswirken. Dies sieht eine Novelle des niedersächsischen Naturschutzgesetzes vor, auf die sich das rot-grüne Landeskabinett gestern geeinigt hat. Die Gesetzesänderung will den Naturschutzverbänden ein Mitwirkungsrecht bei Verwaltungsverfahren einräumen, die mit nachteiligen Eingriffen in die Natur verbunden sind. Dies betrifft etwa Genehmigungen nach dem Abfallrecht, Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme, große Bauvorhaben im Außenbereich wie Funktürme und auch Betriebsgenehmigungen für Flughäfen. Die Beteiligung der jeweiligen Naturschutzverbände an solchen Genehmigungsverfahren macht der Gesetzentwurf zur Voraussetzung einer späteren Verbandsklage. Nach Auffassung der niedersächsischen Staatskanzlei gehen die angestrebten Mitwirkungsrechte der Verbände weit über entsprechende Regelungen anderer Bundesländer hinaus. ü.o.

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