: Klagerecht für Naturschutzverbände in Niedersachsen
Hannover (taz) — In Niedersachsen sollen jetzt die anerkannten Naturschutzverbände das Klagerecht erhalten gegen Entscheidungen des Landes, der Landkreise und Kommunen, die sich nachteilig auf Natur oder Landschaft auswirken. Dies sieht eine Novelle des niedersächsischen Naturschutzgesetzes vor, auf die sich das rot-grüne Landeskabinett gestern geeinigt hat. Die Gesetzesänderung will den Naturschutzverbänden ein Mitwirkungsrecht bei Verwaltungsverfahren einräumen, die mit nachteiligen Eingriffen in die Natur verbunden sind. Dies betrifft etwa Genehmigungen nach dem Abfallrecht, Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme, große Bauvorhaben im Außenbereich wie Funktürme und auch Betriebsgenehmigungen für Flughäfen. Die Beteiligung der jeweiligen Naturschutzverbände an solchen Genehmigungsverfahren macht der Gesetzentwurf zur Voraussetzung einer späteren Verbandsklage. Nach Auffassung der niedersächsischen Staatskanzlei gehen die angestrebten Mitwirkungsrechte der Verbände weit über entsprechende Regelungen anderer Bundesländer hinaus. ü.o.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen