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Süssmuth macht sich für Abtreibungspille stark

Berlin (afp) — Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Abtreibungspille RU 486 in Deutschland für eine klinische Erprobung freizugeben. Dazu müsse allerdings der Hersteller zunächst einen entsprechenden Antrag stellen, sagte Süssmuth am Mittwoch. Sie betonte zugleich, daß zwischen der Problematik der gesetzlichen Regelungen für die Abtreibung und der Frage der Abbruchmethoden „strikt“ getrennt werden müsse. Die Hoechst AG, deren französische Tochter Roussel Uclaf die Abtreibungspille entwickelt hat, hatte am Dienstag allerdings mitgeteilt, vor einer Zulassung müßten zunächst Anwendung und Kontrolle von RU 486 im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt werden.

Dem widersprach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP). In einem Interview betonte sie, für ein gesundheitsrechtliches Zulassungsverfahren bedürfe es keiner neuen Gesetze. Aus strafrechtlicher Sicht sei die RU 486 „ein Mittel des Schwangerschaftsabbruchs wie jedes andere auch“. Die stellvertretende FDP- Vorsitzende, Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer, sagte, ein Antrag auf Zulassung der Abtreibungspille sei „dringend erforderlich“, da dieses Präparat im Vergleich mit dem operativen Eingriff als die schonendere Methode des Schwangerschaftsabbruchs gelte. Die von der Firma Hoechst als Voraussetzung für den Zulassungsantrag genannte eindeutige gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sei mit dem Bundestagsbeschluß über die Einführung einer Fristenlösung nun gegeben.

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