: BVG-Ohrfeige für Vertriebene
Karlsruhe (dpa) — Die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom November 1990 war verfassungsgemäß.
Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verletzt der Vertrag nicht die Grundrechte der nach 1945 aus den Oder-Neiße-Gebieten Vertriebenen. Vielmehr bestätige er nur „die jedenfalls faktisch seit langem zwischen Deutschland und Polen bestehende Grenze“. Die Rechtspositionen der Vertriebenen werden nach Ansicht der Karlsruher Richter überhaupt nicht berührt: „Ihnen ist all das geblieben, was sie zuvor hatten: ihrer Ansicht nach bestehende, von polnischer Seite aber nicht anerkannte und daher praktisch nicht durchsetzbare Rechtspositionen und die Hoffnung auf Rückgängigmachung oder zumindest Entschädigung für vor langer Zeit erlittene und ihrer Auffassung nach zu Unrecht zugefügter Verluste.“
(AZ 2 BvR 1613/91)
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen