: Der Terror in Teheran ist geblieben
■ Hinrichtungen, Folter und Verhaftungen Oppositioneller nach wie vor an der Tagesordnung
Berlin (taz) — Zu den häufigsten Foltermethoden zählten „das Aufhängen in gekrümmten Körperpositionen über lange Zeiträume hinweg, Verbrennungen mit Zigaretten und vor allem schwere und wiederholte Schläge mit Kabeln oder anderen Gegenständen auf den Rücken und die Fußsohlen“. Auf knapp fünf Seiten listet die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) in ihrem gerade veröffentlichten Jahresbericht auf, in welchem Umfang und Ausmaß die Menschenrechte im Iran immer noch verletzt werden. Während sich der Iran auf der internationalen Bühne seit dem Golfkrieg nicht nur als umworbener Wirtschaftspartner, sondern auch als nützliche politische Kraft zu rehabilitieren beginnt, hat die Brutalität des Regimes gegen tatsächliche oder vermutete Dissidenten nicht nachgelassen. Neben China ist der Iran das Land, in dem die meisten Menschen im vergangenen Jahr hingerichtet wurden. Amnesty erfuhr von 775 Hinrichtungen, darunter mehr als 60 politische Gefangene. Nach unbestätigten Berichten sollen sich darunter auch Mitglieder der „Kurdischen Demokratischen Partei“ und der iranischen „Volksmudschaheddin“ befunden haben.
Zwar hatte das Regime im Februar vergangenen Jahres zum 13. Jahrestag der iranischen Revolution erklärt, es habe fast zehntausend Gefangene amnestiert oder ihre Strafen reduziert. Ob und wie viele der Freigelassenen aus politischen Gründen eingekerkert gewesen waren, konnte aber nicht in Erfahrung gebracht werden. Doch auch 1991 wurden nach Informationen von ai wieder Hunderte von Menschen aus politischen Gründen verhaftet. Einige wurden bei Massendemonstrationen bei sozialen Unruhen festgenommen.
Zur Einschüchterung gegen unliebsame Opposition hielt das Regime an einer Praxis fest, die es schon in den Jahren zuvor schon angewendet hatte: Sippenhaft. Als ein politischer Gefangener, der nach mehr als sieben Jahren Hafturlaub erhalten hatte, sich anschließend nicht bei den Behörden meldete, wurden seine Mutter, Schwester und sein Bruder festgenommen, berichtet ai. Sie kamen zwar später wieder frei, doch nicht ohne daß ihnen mit erneuter Festnahme gedroht wurde, wenn der Gefangene sich nicht den Behörden stellen würde. Vielfach wurden auch Frauen, die sich nicht „entsprechend der Kleiderordnung der Islamischen Republik Iran“ verhüllt hatten, festgenommen. Auf dieses Delikt steht die Prügelstrafe. Dissidenten, die sich ins Ausland retten konnten, können sich auch dort ihres Lebens nicht sicher sein. „Mehrere im Ausland lebende Regierungsgegner kamen unter Umständen zu Tode, die die Vermutung nahelegen, daß sie extralegal hingerichtet worden sind“, schreibt ai und nennt unter anderem den Fall des Dr. Abdulrahman Boroumand. Der Generalsekretär der „Nationalbewegung des Iranischen Widerstands“ wurde 1991 in Paris erstochen. li
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