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Conti: Gericht bestätigt Stimmgrenze

Hannnover (dpa/taz) — Die Stimmrechtsbegrenzung auf fünf Prozent beim Reifenhersteller Continental AG wird nicht so bald abgeschafft werden. Das Oberlandesgericht Celle, als zweite von möglichen drei Instanzen, hat durch Urteil vom 15.Juli festgestellt, daß der Hauptversammlungsbeschluß des viertgrößten Reifenherstellers der Welt vom 5.Juli 1989 gültig ist. Die Hauptversammlung hatte seinerzeit beschlossen, die Satzung der Conti dahin zu ändern, daß das Höchststimmrecht nur mit einer Mehrheit von 75Prozent des bei der Beschlußfassung vertretenen Kapitals und der vertretenden Stimmen abgeschafft werden kann. Dagegen hatte ein Aktionär geklagt.

Bis dahin konnte das Höchststimmrecht mit einer einfachen Mehrheit beseitigt werden. Die Stimmrechtsbeschränkung gesteht Großaktionären unabhängig von dem Umfang ihres Aktienkapitals nur eine Stimmbeteiligung von fünf Prozent zu.

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