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Bald härtere Banken-Aufsicht?

Bonn (dpa/taz) — Das Sparbuch „mit gesetzlicher Kündigungsfrist“ wird es bald wohl nicht mehr geben. Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen, alle Vorschriften über den Sparverkehr ersatzlos aufzuheben. In dem Gesetzentwurf zur vierten Novelle des Kreditwesengesetzes sind außerdem eine Reihe neuer Regelungen für die Bankenaufsicht enthalten. Auch der Begriff des Eigenkapitals der Banken wird neu gefaßt.

Einzelne Beteiligungen dürfen demnach 15Prozent, alle bedeutenden Beteiligungen zusammen 60 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank nicht übersteigen. Die Auswirkungen dieser Neuregelung sind nach Angaben der Regierung nicht abzuschätzen, weil das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den Beteiligungsbesitz der Banken heute nicht genau kennt.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB/Köln) kritisierte die geplanten Änderungen zum Eigenkapitalbegriff, die über die EG-Eigenkapital-Richtlinie hinausgingen.

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