Ungleicher Lohn für ungleiche Arbeit

■ Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts über Eingruppierung/Niendorfer Woolworth-Filiale entlohnte Kassiererin zum Verkäuferinnen-Tarif/7192,88 Mark Gehaltsnachzahlung/HBV: In Hamburg kein Einzelfall

über Eingruppierung / Niendorfer Woolworth-Filiale entlohnte Kassiererin zum Verkäuferinnen-Tarif / 7192,88 Mark Gehaltsnachzahlung / HBV: In Hamburg kein Einzelfall

Einen dreijährigen Kleinkrieg zwischen der Kassiererin Maren Kleinert* und dem Woolworth- Kaufhauskonzern hat das Hamburger Landesarbeitsgericht zu Gunsten der Mitarbeiterin beendet. Das Gericht verdonnerte die Geschäftsleitung der Niendorfer Filiale zu einer saftigen Gehaltsnachzahlung.

Im Herbst 1988 hatte Maren Kleinert als teilzeitbeschäftigte Verkäuferin im Kaufpalast am Tibarg angefangen. Sie hat zwar von Anfang an an der Kasse arbeiten dürfen, die entsprechende Bezahlung nach Tarifgruppe „Kassiererin“ war ihr aber vom Unternehmen vorenthalten worden. Nach einem Jahr beantragte sie offiziell die Einstufung in die höhere „Gehaltsstufe 3“, die laut Tarifvertrag des Hamburger Einzelhandels allen MitarbeiterInnen zusteht, die „überwiegend“ an der Kasse eingesetzt sind.

Der Kaufhaus-Konzern reagierte auf die Kleinert-Forderung nach Angaben der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) nicht nur „sauer“, sondern versuchte die Kassiererin nun überwiegend in anderen Bereichen einzusetzen — an der Kasse brauchte sie nur noch zeitweise zu sitzen.

Maren Kleinert wehrte sich gegen die Repressalien, marschierte vor die Arbeitsgerichte. Obwohl sich viele ZeugInnen des Vorfalls während der Verhandlung plötzlich nicht mehr an die Umstände des Falls erinnerten, woraus die HBV schließt, daß die MitarbeiterInnen „ganz offensichtlich von ihrer Firma unter Druck gesetzt“ worden seien, ließen sich die Landesarbeitsrichter nicht täuschen: Ohne Wenn und Aber verfügten die Richter eine Höherstufung in der Gehaltstabelle und eine Lohnnachzahlung von „7192,88 Mark“.

Für die Gewerkschaft HBV hat dieser Erfolg grundsätzlichen Charakter: HBV-Sprecher Hinrich Feddersen: „Verkäuferinnen müssen das Geld bekommen, das ihnen laut Tarifvertrag zusteht.“ Die vom Gericht festgestellte Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und dem zustehenden Lohn summiere sich bei einer Vollzeitkraft auf immerhin 525 Mark im Monat. Feddersen: „Hochgerechnet auf 30 Berufsjahre — ohne die jährliche Tarifsteigerung — kommen dabei weit über 200000 Mark zusammen.“ Die HBV empfiehlt allen ungerecht Behandelten, sich bei ihr beraten zu lassen. Feddersen: „Das war in Hamburg kein Einzelfall.“ kva

*Name geändert