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Noch was im Gepäck

Bielefeld (dpa) — Mit einem Freispruch von der Anklage des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz endete am Donnerstag vor einer Bielefelder Strafkammer der Prozeß gegen eine 42jährige Bewegungstherapeutin und ihren 21jährigen Sohn. Die aus Polen stammende Frau hatte von der polnischen Luftwaffe ausgemusterte sowjetische Kampfflugzeuge des Typs MiG-21, MiG-23 und MiG-17 in einer deutschen Fachzeitschrift zum Kauf angeboten. Ihre Auftraggeber, ein pensionierter polnischer Offizier und der Chef des Bromberger Militärflugplatzes, hatten ihr Provisionen zugesichert. Als eine zerlegte MiG-21 im Mai 1991 die polnisch-deutsche Grenze bei Görlitz passieren sollte, wurde die Durchfahrt verweigert, weil die Einfuhrgenehmigung fehlte. Das Flugzeug, das ein als illegaler Waffenhändler getarnter Zollbeamter zum Preis von 29.000 US-Dollar angeblich nach Genua liefern wollte, wurde nach Bromberg zurückgebracht. Das Gericht folgte der Darstellung der Frau, sie habe nichts von einer Einfuhrgenehmigung gewußt.

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