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„Arschloch“ vor dem Amtsgericht

■ Prozeß um angebliche Beleidigung des DVU-Plakatierers Gerhard Frey jr

Darf man ein DVU-Mitglied Arschloch nennen, auch wenn es der Sohn des großen Vorsitzenden Frey persönlich ist? Gestern wurde im Bremer Amtsgericht zum zweiten Mal der Versuch gestartet, eine vermeindliche Beleidigung von Gerhard Frey junior zu ahnden. Doch dazu kam es wieder nicht. Der Prozeß wurde auf Oktober verschoben.

Kurz vor der letzten Bürgerschaftswahl war der 22jährige Thorsten H. mit seinem Freund auf dem Nachhauseweg, als beide einen Plakatiertrupp der DVU bemerkten. Es kam zu Wortwechseln mit dem Chefplakatierer, der sich danach als Frey jr. vorstellte. Dabei soll H. den inkriminierten Satz gesagt haben: „Arschloch, Du hast doch nur Scheiße im Kopf, kannst nicht mal A sagen.“ Frey brachte das zur Anzeige, nachdem er schon vorher die Polizei gerufen hatte.

Schon im Februar war es zur Verhandlung gekommen. Damals hatte sich H. auf zehn Tage gemeinnützige Arbeit eingelassen, die er allerdings nicht antreten wollte. In der gestrigen Berufungsverhandlung sollte der Fall noch einmal aufgerollt werden. Und da schwor H. Stein und Bein: „Das hab ich nie so gesagt, das ist nicht mein Stil, auch nicht nach fünf Bieren.“

Er habe sich gewundert, so spät am Abend Plakatierer zu sehen. „Als ich dann gesehen habe, daß das welche von der DVU sind, da war ich ziemlich erregt.“ Zehn bis 15 Leute seien damit beschäftigt gewesen, die Wahlplakate ganz hoch aufzuhängen. H.: „Wenn das Grüne gewesen wären, hätte ich sie auch gefragt, warum sie in der Nacht plakatieren, aber nicht so erregt. Für mich gibt's immer noch einen Unterschied zwischen rechts und links.“ Frey jr. sei dann auf ihn zugegangen und es habe sich ein Wortwechsel ergeben. Einer der Plakatierer habe sogar zur Warnung eine Pistole gezeigt. „Frey hat aber einen klaren Kopf behalten. Der hat dafür gesorgt, daß ich hier sitze.“ Währenddessen sei die Polizei eingetroffen.

Einer der Beamten hatte in der ersten Verhandlung angegeben, das gehört zu haben, was H. jetzt so nachdrücklich bestreitet. Doch gestern war weder der geladene Polizist erschienen, noch der Freund des Angeklagten, den dieser als Entlastungszeugen benannt hatte. Beiden droht nun ein Ordnungsgeld mangels Entschuldigung. Ob Frey junior zum nächsten Termin auch geladen wird, dazu wollte Richter Hogekamp noch nichts sagen. J.G.

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