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Mindestens 258 Kampfhunde

Seit dem Inkrafttreten der Hamburger Kampfhundeverordnung vor gut einem Jahr haben 263 Hundehalter und -züchter einen Antrag gestellt, ein solches Tier besitzen zu dürfen. Fünf davon wurden abgelehnt. In 15 Fällen leitete die Behörde Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, weil Kampfhunde nicht angemeldet waren. Diese Zahlen gehen aus der gestern veröffentlichten Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Hans-Joachim Peuschel hervor.

Im selben Zeitraum, also seit 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992, sind nach diesem Papier 437 Vorfälle mit Hunden — Bisse oder anderes — bekannt geworden. 52mal wurden dabei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der fragestellende Christdemokrat hatte zudem vermutet, daß häufig nicht die wahren Besitzer eines Kampfhundes, sondern Strohmänner sich ins staatliche Register eintragen ließen, um die in der Verordnung vorgeschriebene unliebsame Zuverlässigkeitsprüfung zu umgehen. Dies festzustellen und zu ahnden, so die Antwort, sei der Behörde allerdings nicht möglich. dpa/taz

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