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Sieben Jahre für Mord

■ Prozeß um toten „Rosten-Werner“ beendet

Die kommenden Jahre wird Meinhard J. hinter Gittern verbringen müssen. Gestern wurde er im Bremer Landgericht wegen Totschlags zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte gestanden, im November 1991 den Stadtstreicher Werner H. auf dem Gitterrost vor Mc Donald's am Breitenweg erstochen zu haben. (vgl. taz 6.8.)

Als der Vorsitzende Richter das Urteil begründete, saß Meinhard J. regungslos auf der Anklagebank, der Blick ging ins Leere. Ganz so, als sei er gar nicht da, ließ er das Urteil an sich vorbeirauschen. „Er hat erhebliche Schwierigkeiten, mit Emotionen umzugehen“, hatte einer der gutachtenden Psychiater gesagt.

Warum J. in der Nacht insgesamt elfmal auf den friedlich dasitzenden Roste-Werner eingestochen hat, das konnte auch am zweiten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Die Gutachter hatten nicht mehr als allgemeine Aussagen über den Täter anzubieten: „Leicht reizbar, geringe Frustrationstoleranz, hohe affektive Durchlässigkeit“. So könnte es ein banaler Anlaß gewesen sein, der Rosten-Werner das Leben gekostet hat, ein Funke am emotionalen Pulverfaß Meinhard J. Die Gutachter zeichneten das Bild eines Gescheiterten, der in kaum einer Phase seines Lebens anwesend zu sein schien. Und am Ende erkannte das Gericht auf verminderte Schuldfähigkeit. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre gefordert. J.G.

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