Bremer Diäten „nicht zu üppig“

■ Bund der Steuerzahler trug Diäten-Kommission seine Kritik an

Verdienen Abgeordnete und SenatorInnen in Bremen zuviel? Das populäre Thema beschäftigt jetzt eine offiziöse Kommission: Für Kaffee, Wasser und die Ehre sitzen sechs Männer zusammen, um im Auftrage des Parlaments die Angemessenheit von Bezügen und Diäten zu überprüfen.

Renommiertester Kritiker seit Jahren ist ein Verfassungsrechtler aus Speyer, Hans-Herbert von Arnim, der für den Bund der Steuerzahler (BdS) Gutachten und Expertisen geschrieben hat. Zum Einstieg hörte die Bremer Diätenkommission — ihr gehören der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, Prof. Heinrichs, der Präses der Handelskammer, J. Hattig, der Präsident des Rechnungshofes, Dr. Meyer- Arndt u.a. an — gestern den Vertreter des niedersächsisch-bremischen Bundes der Steuerzahler, Dr. Axel Gretzinger. Der findet die Bezüge der Volksvertreter und der Landesregierung insgesamt „angemessen“, „nicht besonders üppig, eher bescheiden“ im Vergleich mit den Regelungen anderer Bundesländer. Die Kritik setzt an Details an und betrifft meistens die finanziellen Abfindungen beim Ausscheiden aus dem politischen Amt.

Ein Abgeordneter bekommt z.B. ein „Übergangsgeld“, wenn er aus dem Parlament ausscheidet — „damit er nicht beruflich ins nichts fällt“, so die fürsorgliche Begründung. Dieser Anspruch auf Übergangsgeld ist aber vererblich. „Wenn er gestorben ist, dann fällt er nicht beruflich ins Nichts“, findet Steuerzahler Gretzinger und regt die Streichung der VererbungsRegel an. Ein Übergangsgeld bezieht auch, wer nach dem Ausscheiden aus dem Parlament im öffentlichen Dienst seine Stelle wieder einnimmt oder in den Senat aufrückt — obwohl da finanziell nichts zu überbrücken ist.

Bei den Senatoren-Ansprüchen gilt die Kritik des Bundes der Steuerzahler ebenfalls ausdrücklich „nicht den Aktivbezügen“, sondern den Übergangs- und Ruhegeldern. Wenn etwa ein Senator abgelöst und seinen Bürgerschafssitz einnimmt, dann erhält er zusätzlich ein „Übergangsgeld“ für die gleiche Dauer, die er das Senatsamt ausübte. (Beispiel Kunick, Beispiel Sakuth).

Den Vogel schießt Bremen beim Ruhegeld von Senatoren ab. Wer acht Jahre im Senat saß, bekommt vom Tag danach an eine Rente in Höhe von mindestens 59 Prozent. Hier empfiehlt der Bund der Steuerzahler, „Ruhegeld“ frühestens ab dem 55. Lebensjahr zu bezahen.

Der BdS hat seine Kritik schon vor Jahren in Bremen vorgetragen. Auf eine kleine Anfrage der Grünen hatte Finanzsenator Grobecker damals, am 28.2.1990 geantwortet, „auch ohne Hinweis des Bundes der Steuerzahler“ beabsichtige der Senat „voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode einen Änderungsentwurf vorzulegen.“ Die war aber 1991 zuende. K.W.