: Hamburger Landgericht unterbindet Irreführung
■ "Bio-Wasch" ist Quatsch
„Bio-Wasch“ ist Quatsch
Hamburg (dpa) — Die Bezeichnung „Bio-Wasch“ beim Betreiben von Waschcentern ist unzulässig, da diese Wortwahl irreführende Leistungen beinhaltet. Der gleiche Tatbestand trifft auch auf das Logo dieser Waschcenter-Betreiber mit einer stilisierten grünen Blume in einer Waschtrommel zu. Für eine Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt. Zu diesem Urteil gelangte jetzt das Hamburger Landgericht. Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes e.V. Frankfurt/Main (Az.: 312 0 19/92).
In der Begründung des Urteils wurde der besondere Unrechtsgehalt der „hochgradig emotional“ besetzten Argumentation hervorgehoben. Die Nutzung von Begriffen und Symbolen des Umweltschutzes sei wegen ihrer hohen psychologischen Suggestiv- und Sogwirkung nach besonders strengen Maßstäben zu beurteilen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen