Steuererhöhung für die Zwangsanleihe!

■ Der CDU-Vorschlag zur Finanzierung des Aufbaus Ost ist wenig effektiv und illegal

Steuererhöhung für die Zwangsanleihe! Der CDU-Vorschlag zur Finanzierung des Aufbaus Ost ist wenig effektiv und illegal

Wenn Ostdeutschland nicht zur blühenden (weil völlig industriefreien) Landschaft verkommen soll, müssen weiterhin Milliarden aus öffentlichen Kassen fließen. Die aber sind leer, Waigels 1993er Etat ist immer noch kein Sparhaushalt, und Steuererhöhungen, dafür bürgt Kohl, darf es nicht geben. Um sich aus dieser Zwangslage zu befreien, hat der christdemokratische Kanzlerwahlverein am Wochenende einen neuen Ausbruchsversuch gestartet: Eine Anleihe soll her, nachdem vergangenes Jahr die Solidaritätsabgabe Zuschlag heißen mußte und dennoch als Sondersteuer enttarnt wurde.

Zwangsanleihe klingt außerdem gut. Die Volkspartei CDU knöpft den bösen Unternehmern, die trotz aller Zuschüsse im Osten nicht investieren wollen, das notwendige Aufbaugeld eben unfreiwillig ab. Wer das Zuckerbrot nicht mag, bekommt die Peitsche; wenn auch nur die kleine, weil das Geld ja unverzinst zurückgezahlt wird.

Der Vorstoß hat allerdings Schönheitsfehler: Die Zwangsanleihe ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, also illegal. Und sie ist per Definition eine Investitionshilfeabgabe. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1984 diese Sonderabgabe, damals zur Förderung des Wohnungsbaus, verboten; mit der Begründung, daß man nicht einer bestimmten Gruppe der Bevölkerung eine Abgabe zumuten könne, die für eine Aufgabe der Allgemeinheit eingesetzt werde. Zumindest müsse jene Gruppe dann auch einen höheren Nutzen aus einer derartigen Abgabe ziehen können.

Und falls die CDU-Fraktion die anderen Bundestagsparteien noch für die Grundgesetzänderung gewinnen sollte, bleibt die Frage nach dem Nutzen der Zwangsanleihe. Die „zahlreichen Regelungen, Novellierungen, Anweisungen und Rechtsbehelfsverfahren“ hätten in einem „auffallenden Mißverhältnis zur Gesamtbedeutung der Zwangsanleihe“ gestanden, vermerkt selbst Vahlens Großes Wirtschaftslexikon zur früheren Investitionshilfeabgabe. Von den Einnahmen aus der Ostanleihe wären also die Kosten eines breit angelegten Beschäftigungsprogramms für Bonner Justizbeamte wieder abzuziehen. Es sei denn, die Bundesregierung erhöht für die Zwangsanleihe die Steuern. Donata Riedel