Auf Krankenschein

Hamburg (AP) — Krankenversicherte Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben jetzt Anspruch auf die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit diese ärztlich verordnet werden. Mit dieser seit 1. August geltenden Neuregelung im Sozialgesetzbuch sollen insbesondere Auszubildende, Schülerinnen, Studentinnen oder Frauen in wirtschaftlichen Notlagen begünstigt werden. Zu den empfängnisverhütenden Mitteln gehören neben der „Anti-Baby-Pille“ auch die Anpassung eines Pessars sowie die Verordnung einer Spirale durch den Arzt. Die Kosten für Kondome würden aber nicht erstattet.