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'Bild‘ muß blechen

■ Arzt bekommt 15.000 DM Schadensersatz nach Zeitungsbericht

Celle/Hannover (dpa) — Schadensersatz in Höhe von 15.000 Mark hat das Oberlandesgericht Celle einem Arzt aus Hannover zugebilligt, weil ein Zeitungsbericht falsche Verdächtigungen gegen ihn enthielt. Damit sei sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt worden, stellten die Richter des Zivilsenats in einem gestern bekanntgewordenen Fall fest. (Az: 13 U 263/91). Die in Hannover erscheinende Lokalausgabe von Bild hatte am 15. Januar 1988 im Rahmen der Berichterstattung über die damals aktuelle Verfassungsschutzaffäre behauptet, der Arzt habe Polizeibeamte bestochen, um sich selbst der Strafverfolgung zu entziehen. Dieser Vorwurf ließ sich später nicht bestätigen. Obwohl die Zeitung den Namen des Arztes nicht genannt hatte, sei seine Identität für den hannoverschen Leserkreis unschwer festzustellen gewesen, meinten die Richter.

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