: Was sagt der Koran?
■ betr.: "Morddrohungen gegen kurdischen Schwulen", taz vom 9.9.92
Betr.: »Morddrohungen gegen kurdischen Schwulen“, taz vom 9.9.92
[...] Wir als Gemeinschaft möchten sagen, was sagt der Koran dazu: »Und wenn zwei (Männer) unter euch sich schuldig machen *), dann bestraft sie beide. Doch wenn sie reuevoll umkehren und sich bessern, dann laßt ab von ihnen. Wahrlich, Gott ist verzeihend, barmherzig.« (Koran: Sure 4; Vers 16).
*) Die wahrscheinliche Erklärung für die Worte »Und wenn zwei von euch...« ist die, daß damit zwei Männer gemeint sind, die eine perverse Tat begehen. Und sie ist auch die Erklärung von Mugahid Ibn Abbas, Said Ibn Gabir und anderen, die meinen, ...bestraft beide... bedeutet Beschimpfung, Schmähungen und Schläge mit den Schuhen. »Doch wenn sie reuevoll umkehren und sich bessern...« Reue und Besserung bedeuten, daß sich der Charakter, das Wesen und die gesamte Ausrichtung in Tat und Lebensweise geändert haben. Somit muß die Strafe eingestellt werden. Und Gott ist derjenige, der die Strafe vorgeschrieben hat, und er ist auch derjenige, der befiehlt, sie einzustellen.
Die Abscheulichkeit, die im vorangehenden Vers erwähnt wird, (...) muß sich nicht unbedingt auf unerlaubten Geschlechtsverkehr beziehen; sie bezeichnet alles, was herausfordernd, unziemlich, gemein, unanständig oder abscheulich in Wort und Tat ist, und ist keineswegs auf sexuelle Übergriffe beschränkt. In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit Sure 24:2 gelesen, bezeichnet der Ausdruck hier offensichtlich unmoralisches Verhalten, daß notwendigerweise Zinaa (Ehebruch) sein muß und somit durch aufrichtige Reue getilgt werden kann (im Gegensatz zu nachgewiesenem Ehebruch, der mit Schlägen zu bestrafen ist). Es ist auch bemerkenswert, daß in allen Fällen angeblicher sexueller Vergehen der Koran die direkte Aussage von vier Augenzeugen fordert (statt der in anderen Fällen üblichen zwei), als Conditio sine qua non einer Anklage. Für die dieser Anordnung zugrunde liegenden Gründe und ihre juristischen Implikationen siehe Sure 24:4.
Wie gesagt: Im Koran wird die »Unzucht unter Männern« aber auch unter Frauen verurteilt. Jede öffentliche Darstellung von Homosexualität sei eine schwere Sünde, aber eine Morddrohung darf hier nicht ausgesprochen werden. H.Mohammed Herzog, Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime/Freunde des Islam Berlin e.V.
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