: Erst abschieben, dann klagen lassen
■ Neuer Vorschlag von Bundesinnenminister Seiters: Abgelehnte Asylbewerber sollen nur noch vom Ausland klagen können/ Verfassungsänderung beim Asylrecht soll schärfer als geplant ausfallen
Bonn (AP/dpa/taz) — Abgelehnte Asylbewerber sollen nach einem Vorschlag von Bundesinnenminister Rudolf Seiters künftig nur noch vom Ausland her gegen ihre Ablehnung klagen können. Diese Änderung des Asyl-Grundrechts, die weiter geht als bislang von der Union geplant, werde Seiters heute dem Vorstand der CDU/CSU-Fraktion vorschlagen, teilte Ministeriumssprecher Roland Bachmeier mit.
Wie von der Union gefordert, wird der Entwurf den individuellen Anspruch auf Asyl aufgeben: Die bisherige Aussage des Grundgesetz- Artikels 16 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) wird im Kern durch die Neufassung ersetzt: „Das Asylrecht wird gewährleistet.“ Dabei sollen „Inhalt und Schranken“ per Gesetz festgelegt werden, wobei die Genfer Flüchtlingskonvention zu beachten sei und Asylentscheidungen der europäischen Nachbarstaaten übernommen werden könnten.
Mit einer zusätzlichen Bestimmung umgeht Seiters Vorschlag aber auch den Streit um die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes. Vor allem die CSU hatte gefordert, die Klagemöglichkeiten für Asylbewerber gegen eine Ablehnung in der Verfassung einzuschränken. Seiters habe jedoch vorgeschlagen, ein Flüchtling könne zwar wie bisher gegen die Ablehnung klagen, habe jedoch im Unterschied zur derzeitigen Regelung während dieser Zeit kein Bleiberecht in Deutschland. Das Verfahren zur Anerkennung könnte nach der entsprechenden Grundgesetzänderung dann so ablaufen, daß zunächst in einem Zulassungsverfahren geprüft wird, ob der Flüchtling überhaupt zum eigentlichen Asylverfahren zugelassen wird. Für diese Entscheidung könnten auch Listen von Staaten ohne politische Verfolgung herangezogen werden. Werde der Flüchtling abgelehnt, habe er von vornherein kein Bleiberecht in Deutschland und auch nicht den Anspruch auf Sozialhilfe. Falls er dagegen klage, müsse er den Ausgang des Verfahrens im Ausland abwarten.
Anders als Seiters sieht der schleswig-holsteinische CDU-Vorsitzende und Oppositionsführer Ottfried Hennig den asylpolitischen Kompromiß mit der SPD im Kieler Landtag als Vorbild für eine Lösung im Bund. Die Kieler Entschließung hält am bisherigen Verfahren des Asylrechts fest, definiert jedoch eine Personengruppe, die daraus ausgegliedert werden soll: Menschen aus Nichtverfolgerstaaten und sogenannten „Drittländern“, solche, die ihre Papiere vernichten, sowie rechtskräftig verurteilte Verbrecher.
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