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Grünes Licht für Juristen-„Freischuß“

Der sogenannte Freischuß im Jura-Studium soll noch in diesem Jahr stattfinden können. Gestern gab der Rechtsausschuß der Hamburger Bürgerschaft einstimmig grünes Licht für diese Ausbildungsverkürzung: Angehende Juristen können nach acht Semestern einen Prüfungsversuch unternehmen, der beim Scheitern nicht angerechnet wird. Hamburg folgt damit den Beispielen Bayerns und Baden-Württembergs, wo die durchschnittliche Studiendauer um ein Jahr verkürzt werden konnte. Ende September will das Parlament über die „Freischuß“-Regelung abstimmen.

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