: Hamburg ist Schlußlicht
Ist Hamburg behindertenfeindlich? Das neue Betreuungsgesetz, das seit dem 01. Januar 1992 in kraft ist und das alte Vormundschafts- und Pflegerecht ersetzen soll, kann in der Hansestadt immer noch nicht angewendet werden. Grund dafür ist, daß Hamburg das notwendige Landesausführungsgesetz und die Förderrichtlinien bisher noch nicht verabschiedet hat. Hamburg bildet damit das Schlußlicht von allen Bundesländern. Für den „Hamburger Spastikerverein“ ist diese Verzögerung durch die Hamburger Politik völlig unverständlich — vor allem deshalb, weil im Etat für 1992 bereits 3,8 Mio. dafür vorgesehen waren und diese Gelder jetzt nicht bestimmungsgemäß verwendet werden können. ach
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