: Betreuungsgesetz unzureichend
Mit Enttäuschung haben die Hamburger Behindertenverbände auf die geplante Umsetzung des neuen Betreuungsgesetzes in der Hansestadt reagiert. Nach einem Entwurf des Senats soll ein hauptamtlicher Vereinsmitarbeiter 50 ehrenamtliche Betreuer führen. Diese Belastung sei unverantwortlich, so der Spastikerverein. Mit der für 1993 vorgesehenen Summe von 584000 Mark sei außerdem der notwendige Aufbau der Betreuungsvereine nicht möglich. Zum Vergleich: In Berlin sind dafür 1,28 Millionen Mark vorgesehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen