: Herzinfarkt durch Autolärm
■ Konsequenz der Behörde: alte Zahlen, auf Eis gelegte Programme
Jeder fünfzigste Herzinfarkt ist durch Verkehrslärm verursacht. Dies besagt eine Studie des Bundesgesundheitsamtes in Berlin, die letzte Woche auf der Veranstaltung „Verkehrslärm — Gesundheitliche Auswirkungen und Konsequenzen“ vorgestellt wurde. Zum Thema Verkehrslärm hatte die Gesundheitssenatorin in Kooperation mit dem Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) ins Konsul- Hackfeld-Haus geladen.
Die Studie weist ein „tendenzielles Ansteigen des Risikos für Herzinfarkt oberhalb von Straßenverkehrslärmpegeln im Bereich von 65 bis 70 dB(A)“ (=Dezibel Außenlärm) nach. Die Größenordnung der Lärmschäden liege bei der von Asbestschäden.
Bisher gibt es keine „Höchstwerte“ für Lärm. Sogenannte Richtwerte liegen jedoch bei bis zu 50 dB(A). Um ein ungestörtes Schlafen zu ermöglichen, sollte ein Schlafraum nachts unter 30 dB(A) aufweisen. „Die Grenzwertproblematik ist schwierig“, fand Hubertus Baumeister vom Institut für Umweltrecht Bremen. Generell hätten BürgerInnen ein Recht auf „körperliche Unversehrtheit“, doch der Inhalt einer solchen Floskel sei interpretierbar. Seit 1990 existiert eine Verkehrslärmschutzordnung, die jedoch nur bei Neubauten und wesentlicher Änderung weisend ist. So gilt die alte Regelung: die Behörde kann sich nach den Orientierungswerten richten, sie muß es aber nicht.
Einzige Konsequenz bislang: Mitte der 80er Jahre habe der Senat Haushaltsmittel für ein Schallschutzfensterprogramm freigegeben, sagte Heiko Stein vom Umweltschutzressort. Der Finanzsenator habe die Haushaltsmittel jedoch wieder zurückgezogen — das Programm sei von den BürgerInnen kaum in Anspruch genommen worden. Verständlich für Hildegard Kamp vom BUND: „Was nützt mir zwei oder dreifach isolierte Fenster, wenn ich beim Lüften die LKW's in zwei Meter Entfernung vorm Wohnzimmer vorbeifahren sehe?“
Aus dem Publikum meldete sich ein Lärmbetroffener: „Was kann ich tun, wenn ich mich beschweren will?“ Behördenvertreter Stein: Er könne ruhig an das Ressort Umweltschutz schreiben, dort würde man die bisher einzigen Meßdaten, die in den den 80er Jahren erstellt wurden, als Grundlage zu Rate ziehen, dann würde man ihm erklären, ein Schallschutzfensterprogramm habe bereits stattgefunden... mehr könne man im Moment nicht für ihn tun. vivA
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