■ Boock/Klar: Anklagemilderung?
Stuttgart (dpa) — Im Stammheimer RAF-Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock steht möglicherweise eine entscheidende Weichenstellung bevor: Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Bundesanwaltschaft am Dienstag den rechtlichen Hinweis, daß die Straftaten um den Überfall der terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) auf ein Züricher Bankinstitut am 19. November 1979 möglicherweise als Raub mit Todesfolge gewichtet werden könnten. Die Anklage lautet bisher auf Mord, versuchten Mord und Bankraub. Entsprechend wertete der Bundesgerichtshof nach Angaben des Vorsitzenden Richters des 2. Strafsenats, Herbert Schmid, den Beitrag des Mittäters Henning Beer in einem Revisionsverfahren.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen