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600 Millionen sind futsch

■ Karlsruher Steuerurteil vermindert auch Hamburgs Einnahmen

vermindert auch Hamburgs Einnahmen

Kurzfristige Auswirkungen des Karlsruher Steuerurteils für den Hamburger Haushalt des nächsten Jahres sieht die Finanzbehörde der Hansestadt nicht; ab 1996 jedoch, so der Pressesprecher von Stadtkämmerer Wolfgang Curilla, Matthias Woisin, gegenüber der taz, müsse der Bund „die Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen der Länder sicherstellen“.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschied am Mittwoch, daß der Grundfreibetrag in der Lohn- und Einkommenssteuer zu niedrig sei. Er müsse mindestens auf die Höhe des Sozialhilfesatzes von derzeit 12407 DM für Ledige pro Jahr angehoben, mithin mehr als verdoppelt werden. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermindereinnahmen von rund 30 Milliarden Mark pro Jahr.

Für Hamburg dürfte dies einen Verlust in Höhe von 600 Millionen Mark oder mehr pro Jahr ergeben, eine Größenordnung, die nach Ansicht der Finanzbehörde „kein Länderhaushalt, auch der Hamburger nicht, verkraften kann“. Für einen Ausgleich müsse nun CSU-Finanzminister Waigel sorgen.

Den möglichen Ausweg aus der drohenden Finanzmisere hat das BVG in seinem Urteil bereits angedeutet: Die Erhöhung der Steuerprogression, sprich die stärkere Belastung von Beziehern mittlerer und höherer Einkommen. Selbst im Bonner Finanzministerium scheint ersten Andeutungen zufolge eine gewisse Bereitschaft zu bestehen, an diesem Tabu-Thema der schwarz-gelben Koalition zu kratzen.

Eigene Gedankenspiele Hamburgs zur Auffüllung des ohnehin schwindsüchtigen Stadtsäckels gibt es nach Angaben von Matthias Woisin nicht: „Das ist ein Bonner Thema, und das wird dort entschieden“. Ob über die Ländervertretung in Bonn, den Bundesrat, eigene Initiativen entwickelt würden, sei noch nicht abzusehen. „Das wäre reine Spekulation“, so Woisin. „Wir werden erstmal den schriftlichen Urteilstext genau analysieren, und dann sehen wir weiter“. smv

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