Proteste, kofferweise

■ KirchenmitarbeiterInnen wollen mitbestimmen

Einen großen Koffer stellten die MitarbeiterInnen der diakonischen Einrichtungen in Bremen gestern vor dem Haus der Bremischen Evangelischen Kirche ab. Der Inhalt: Postkarten, auf denen rund 900 KollegInnen ihren Protest gegen die geplante Novellierung des Mitbestimmungsrechts im kirchlichen Bereich kundtaten. Pastor Ernst Uhl und Kirchenkanzleichef Johann Daniel Noltenius nahmen die Abordnung der Aufgebrachten vor der Tür in Empfang und mochten den Aufruhr gar nicht so recht begreifen.

Daß die Kirche sich vom Staat und anderen Arbeigebern unterscheiden müsse, sei schließlich im Grundgesetz geregelt, meinte Pastor Uhl. Also gilt das Betriebsverfassungsgesetz für den Betrieb Kirche nicht. „Wir machen was Besseres“, habe die Kirche 1952 angekündigt, doch „besser ist es nur für die Arbeitgeber“, kritisiert Klaus Deutschmann von der diakonischen Anstalt Friedehorst. Mit der Novellierung wolle die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Zahl der Mitarbeitervertreter und der Freistellungen erheblich reduzieren. Ihre „Mitwirkungsrechte“ sollten in bloße „Mitberatungsrechte“ umgewandelt werden. Der dritte Kritikpunkt der diakonischen ArbeitnehmerInnen: Die Kirche wolle als Arbeitgeber bestimmen, welche Fortbildungen die MitarbeitervertreterInnen besuchen dürfen. Dadurch solle der Einfluß der Gewerkschaften beschnitten werden.

Schon jetzt können kirchliche ArbeitnehmerInnen ihre Rechte nicht vor einem Arbeitsgericht einklagen. Konflikte regelt eine Schiedstelle, vor der im letzten Jahr in Bremen 21 Verfahren verhandelt wurden. Doch die ehrenamtlich arbeitenden Schiedstellenleiter können nur Empfehlungen aussprechen, keine Sanktionen gegen die Arbeitgeber verhängen. „Die Anstaltsleitungen können sich aufführen wie der Herr im Haus“, klagt Karl Deutschmann. Und daß Nicht-Kirchen- Mitglieder nicht in die Mitarbeitervertretung gewählt werden können, hält er für „durch und durch undemokratisch“.

Hin und her diskutierten die beiden Herren von der Kirche mit den diakonischen MitarbeiterInnen. Eine theologische Begründung für die Sonderrechte der Kirche als Arbeitgeberin konnten sie auch nicht geben. Doch die bremische Kirche habe auf der EKD-Synode im November nur zwei Stimmen, gaben sie schließlich zu bedenken. „Was machen wir jetzt mit dem Koffer?“ fragten sie schließlich ratlos. Und nahmen ihn dann brav mit ins Haus. dir