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Urteil gegen Frauenförderung

Auch bei gleicher Qualifikation dürfen Frauen in der schleswig-holsteinischen Landeshaupstadt Kiel nicht bevorzugt eingestellt oder befördert werden. Mit diesem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) endete zunächst ein zweijähriger Rechtsstreit zwischen der Kieler Ratsversammlung und Oberbürgermeister Karl Heinz Luckhardt (SPD).

Damit wurde erstmals in Schleswig-Holstein ein solcher Fall vor Gericht entschieden. „Wegen des Grundgesetzartikels ,Männer und Frauen sind gleichberechtigt' fehlen die Rechtsgrundlagen für eine Bevorzugung von Frauen“, erläuterte zum Urteil ein Sprecher des Gerichtes am Montag.

„Wir haben das Urteil erwartet“, meinte eine Sprecherin des Kieler Frauenministeriums. Das Gericht habe gar nicht anders entscheiden können, da momentan beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch nicht grundsätzlich über die Verfassungsmäßigkeit eines Gleichstellungsgesetzes entschieden worden sei. Die Sprecherin: „Wir sind jedoch der Meinung, daß Gleichberechtigung nicht dasselbe ist wie Gleichbehandlung. Solange es Benachteiligung von Frauen gibt, müssen sie gefördert werden, um ausgeglichene Verhältnisse herzustellen.“ dpa

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