■ Irland: Urteil gegen Regierung
Straßburg (AFP) – Die Republik Irland hat mit dem Verbot zweier Abtreibungs-Beratungsstellen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Zu diesem Schluß kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg. Die beiden Beratungsstellen, die Auskunft über Abtreibungsmöglichkeiten im Ausland geben, waren 1988 in Irland für rechtswidrig erklärt worden, da sie gegen den „moralischen Wert“ des Rechts auf Leben verstießen. Dagegen hatten die vier Beratungsstellen und mehrere Frauen geklagt. Die Straßburger Richter befanden, der Staat habe im Bereich der Moral kein absolutes Weisungsrecht.
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