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Mehr Macht für die HAM

■ Entwurf für neues Mediengesetz / Werbung nur noch einmal pro Stunde

/ Werbung nur noch einmal pro Stunde

Die Hamburger Anstalt für Neue Medien (HAM) soll künftig mehr Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten haben. Dies sieht jedenfalls ein Entwurf der Senatskanzlei zur Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes vor, den Senator Thomas Mirow (SPD) gestern der Öffentlichkeit vorstellte. Mit der Gesetzesänderung wird das Hamburger Medienrecht an den Rundfunkstaatsvertrag der Länder unter anderem auf den Gebieten der Werbung und des Jugendschutzes angepaßt werden. Zugleich sollen auch die Erfahrungen des alten, seit 1985 gültigen Landesmediengesetzes berücksichtigt werden.

Die Medienanstalt soll laut Entwurf bei Verstößen eines Rundfunksenders gegen die Lizenzbedingungen auch tageweise Ausstrahlungsverbote und Geldbußen verhängen können. Bisher, so Mirow, habe man nur die Wahl zwischen Abmahnung und Lizensentzug gehabt. Verzichtet wird künftig auf das sogenannte Zwei-Säulen-Modell, „weil es sich nicht bewährt hat“. Dieses Modell, das die Verantwortung zwischen einer (gemeinnützigen) Anbietergemeinschaft und einer (profitorientierten) Betreibergesellschaft trennte, hatte in vergangenen Jahren häufig zu Streit geführt. So hatten gemeinnützige Jugendorganisationen beispielsweise OK-Radio den Rücken gekehrt, weil der Sender den Wortanteil reduzierte.

Im Detail lag der Entwurf gestern noch nicht vor. Laut Thomas Mirow dürfen Fernsehsendungen, mit Ausnahme von Serien, künftig nur noch einmal in der Stunde von Werbung unterbrochen werden. Auch soll der Offene Kanal stärker kontrolliert werden. Vor allem im Fernsehbereich, so Mirow, seien hin und wieder Sendungen ausgestrahlt worden, „bei denen man froh war, daß man die Sprache nicht versteht“.

Zu dem Gesetzentwurf können sich alle fachlich Betroffenen in den nächsten zwei Monaten äußern. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion lädt für den kommenden Freitag zu einem öffentlichen Experten-Hearing ein. Die Novelle soll vom Senat im Frühjahr nächsten Jahres beschlossen und dann der Bürgerschaft zugeleitet werden. taz/dpa

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