: Schärferes Strafrecht gegen Rechts
Justizminister wollen Tatbestand der Volksverhetzung ausdehnen, naziähnliche Symbolik unter Strafe stellen und bei schwerem Landfriedensbruch Untersuchungshaft erleichtern ■ Aus Lüneburg Jürgen Voges
Mit Verschärfungen des Strafrechts wollen die Justizministerinnen der Länder und des Bundes jetzt der „Bedrohung durch den Rechtsradikalismus entgegenwirken“. Auf ihrer Herbstkonferenz in Lüneburg einigten sich die Ministerinnen auf eine Erweiterung des Straftatbestands der „Volksverhetzung“ und des Tatbestands des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswirdriger Organisationen“, unter den der Gebrauch von Nazi-Symbolen fällt.
Künftig solle sich der Paragraph 86a des Strafgesetzbuches auch gegen „leicht abgewandelte Formen von Nazi-Kennzeichen und des Hitler-Grußes“ richten, sagte die Vorsitzende der Konferenz, die niedersächsische Justizministerin Heidi Alm-Merk am Dienstag in Lüneburg. Der Tatbestand der Volksverhetzung solle so geändert werden, daß es endlich strafbar werde, Ausländer etwa als „potentielle Mörder des deutschen Volkes“ oder als „Schänder der deutschen Menschenrasse“ zu beleidigen. Die Konferenz in Lüneburg forderte einstimmig die Parlamente auf, entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches „möglichst bald zu beraten und zu entscheiden“.
Gegen „Gewalttäter“, die im Verdacht des schweren Landfriedensbruches stehen, soll bald einfache Untersuchungshaft verhängt werden können. Eine entsprechende Änderung der Strafprozeßordnung befürworteten die sechzehn JustizministerInnen in Lüneburg ebenfalls einstimmig. Demnach soll künftig bei schwerem Landfriedensbruch der Haftgrund „Wiederholungsgefahr“ nicht mehr voraussetzen, daß der Verdächtige schon einmal wegen dieses Deliktes verurteilt worden ist.
Außerdem votierte die Konferenz für „Strafverschärfungen gegen das professionelle Schlepperunwesen“. Diese Verschärfungen sollen die Vorschriften zur organisierten Kriminalität zukünftig auch gegen Organisationen anwendbar machen, die Flüchtlinge über die bundesdeutschen Grenzen schleusen.
Den Datenaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften der verschiedenen Bundesländer wollte die Konferenz in Lüneburg vereinfacht sehen, auch dies mit Blick auf „rechtsradikale Gewalttäter“. Die Jutizministerinnen beschlossen, „strafprozessuale Grundlagen für staatsanwaltliche Informationssysteme des Bundes und der Länder“ zu schaffen, in die auch Daten von Beschuldigten und Verdächtigen einfließen sollen. Bisher ist deren Austausch über Ländergrenzen hinweg aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Die vor allem von Bayern geforderte generelle Verschärfung des Landfriedensbruchsparagraphen fand erwartungsgemäß auch in Lüneburg keine Mehrheit unter den Justizministerinnen. Die Konferenzvorsitzende Alm-Merk betonte, daß es nicht allein Aufgabe von Justiz und Polizei sein könne, den gewalttätigen Auschreitungen gegen Ausländer entgegenzutreten. Die gesamte Gesellschaft sei gefordert, gegen Ausländerfeindlichkeit und Rechtsradikalismus vorzugehen.
Im Namen der Konferenz klagte sie allerdings „nachdrückliche Verfolgung“ der Straftaten gegen Ausländer ein, „Ermittlungen mit äußerster Beschleunigung“ und „angemessene und zeitnah vollstreckte Strafen“.
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