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„Sozialkataster“ für die Bremer Neustadt

■ Bürgerini will Haus für Ex-Gefangene verhindern

In der Neustadt gibt es Ärger um ein Haus: Der gemeinnützige Verein Hoppenbank will die Immobilie Yorcksatraße 78/Ecke Kornstraße kaufen und dort Wohnplätze für ehemalige Häftlinge der JVA einrichten. Im Sozial- und Bauausschuß des Beirates hat es dagegen keinerlei Bedenken gegeben, aber seit dieser Entscheidung hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die den Hauskauf verhindern will.

Zu diesem Zweck hat sie einen Bürgerantrag in den Beirat eingebracht. Darin heißt es, daß die positive Kenntnisnahme der Beiratsausschüsse zurückgenommen werden und ein „Sozialverträglichkeitsgutachten„ erstellt werden soll. „Bei uns gibt es schon so viele Einrichtungen für Randgruppen, Alkoholiker, Asylbewerber, Behinderte, da stellt sich für uns die Frage: Ist ein weiterer Eingriff in die Sozialstruktur dieses Stadtteils überhaupt noch möglich“, erklärt Initiativensprecher Bernd König.

Seine Idee: Das Ortsamt soll eine Art Minderheiten-Kataster für den Stadtteil aufstellen. Darin werden alle „problematischen“ Häuser registriert, zur Bevölkerungsdichte und zur Zahl der Sozialwohnungen in Beziehung gesetzt und eine Art Belastungsindikator ausgerechnet. „Wir sind keine Rechten“, sagt König, „Eine soziale Überbelastung ist auch für das Projekt des Vereins ungünstig.“

Im Ortsamt will man sich derzeit nicht äußern. „Wir haben entsprechend dem Bürgerantrag eine Aufstellung gemacht und werden sie dem Beirat vorlegen“, erklärte Ortsamtsleiter Klaus-Dieter Fischer auf Anfrage.

Der Verein Hoppenbank hat jetzt erst einmal die Kaufverhandlungen um das Haus ausgesetzt, bis das Ortsamt am kommenden Donnerstag die Aufstellung vorgelegt hat. „Wir wollen das Haus nicht gegen den Widerstand der Nachbarn“, sagt Hoppenbank- Vorsitzender Stefan Quensel. Er ist sicher, daß er die besorgten Anwohner auf der Beiratssitzung überzeugen kann.

„Wir haben schon drei solcher Häuser, und nirgends gibt es Probleme.“ Quensel erzählt auch, daß im Haus selbst tagsüber ein Büro des Vereins eingerichtet werden soll, das als direkte Anlaufstelle für die Bürger benutzt werden kann.

Rein rechtlich hat die Initiative keine Möglichkeit, den Hauskauf zu verhindern, Noch nicht einmal der Beirat muß formal zustimmen: Das Haus steht auf einem Grundstück der Gewerbeklasse 2, in der „Betriebe zur vorübergehenden Gewährung von Obdach, Beköstigung oder Arbeit an Unbemittelte sowie Besserungsanstalten“ erlaubt sind. Aus dem Jahr 1930 stammt diese „Staffelbauordnung“. Dietrich Dahms, zuständiger Mann beim Planungsamt: „eine solche Nutzung wäre nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern regelrecht vorgesehen.“

mad

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