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Totschlag vorhergesagt

Für eine Tat, die eine Wahrsagerin bis ins Detail dem Opfer vorausgesagt hatte, muß ein 31 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven jetzt mit einer langjährigen Haftstrafe büßen. Zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilte die Oldenburger Schwurgerichtskammer den 31jährigen. Er erwürgte im Oktober 91 seine 30jährige Lebensgefährtin, weil sie ihn nicht heiraten wollte. Die Richter schlossen sich damit den Forderungen des Staatsanwaltes an. Als straferschwerend galt, daß der Angeklagte nach Aussage eines Arztes sein Opfer mindestens drei Minuten lang gewürgt hatte, bevor der Tod eingetreten war. Für Aufsehen hatten die Aussagen von Zeugen gesorgt, nach denen eine Wahrsagerin der Frau elf Monate vor der Tat den gewaltsamen Tod bis ins Detail vorausgesagt hatte. Eine Freundin hatte zusammen mit der Getöteten die Wahrsagerin besucht und die Prophezeiung mit angehört. Das Gericht schloß aus, daß der Angeklagte davon wußte. Wenn der 31jährige von der Vorhersage Kenntnis gehabt hätte, wäre die Tat als Mord gewertet worden. dpa

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