: Unterm Strich
Im kommenden Jahr sollen die ersten Bücher nach Deutschland zurückgebracht werden, die im Zweiten Weltkrieg nach Rußland geschafft wurden. Darauf haben sich deutsche und russische Fachleute bei einer Tagung in Moskau geeinigt. Wie die Deutsche Bibliothek am Montag in Frankfurt mitteilte, wurde außerdem vereinbart, Verkäufe aus solchen Beständen zu verhindern. In jüngster Zeit war auf dem Schwarzmarkt häufig mit Kunstgegenständen und Büchern gehandelt worden, die seit Kriegsende in Rußland lagern.
In einer Resolution legten die 60 Bibliotheksdirektoren außerdem fest, sich gegenseitig Zugang zu allen „verlagerten Beständen“ zu gewähren. Die Deutschen erhoffen sich damit eine möglichst vollständige Aufklärung über den Verbleib wertvoller Bücher wie zum Beispiel der Gutenberg-Bibel. Schon beim ersten Treffen erfuhren die deutschen Teilnehmer vom russischen Kultusministerium Details über Beschlagnahmung und Abtransport aus Akten der Jahre 1945/46. Klaus-Dieter Lehmann, Generaldirektor der Deutschen Bibliothek, wertete die Offenheit der russischen Gesprächspartner als sensationell.
Das Berliner Bühnenschiedsgericht hat Kündigungen gegen langjährige Mitglieder des Berliner Ensembles für unwirksam erklärt. Nach Mitteilung der mit der Kündigungsschutzklage beauftragten Rechtsanwälte vom Montag hätten beide Kammern „grundsätzlich“ festgestellt, daß „Entlassungen von Bühnenangehörigen, die ununterbrochen mehr als 15 Jahre (Spielzeiten) beschäftigt sind, unwirksam sind“. Die Leitung des Berliner Ensembles will die Kündigungen trotzdem aufrechterhalten. „Wir werden sehen, was die nächsten Instanzen bringen“, sagte der amtierende Intendant Peter Sauerbaum auf Anfrage.
Das Gericht habe das Theater verpflichtet, die Betroffenen über den 31. Juli 1993 weiter zu be-
schäftigen, teilte das Anwaltsbüro mit. Alle Beschäftigten hätten zwischen 16 und 28 Jahren am „BE“ gearbeitet. Bei den Anfang Oktober zum Ende der Spielzeit 1992/93 gekündigten Ensemblemitgliedern handelte es sich um Barbara Dittus, Renate Richter, Franziska Troegner, Carl-Heinz Choynski, Victor Deiß, Peter Hladik und Franz Viehmann.
Die Anwälte Frank Lansnicker und Thomas Schwirtzek äußerten die Vermutung, das Theater solle „besenrein“ an die fünf neuen Gesellschafter und Intendanten übergeben werden. Das Land Berlin hatte bei der Privatisierung des früheren Brecht-Theaters als GmbH nach Angaben der Anwälte eine Zusage gegeben, für sogenannte „Altlasten“ bis zu 50.000 Mark Abfindung zu zahlen. Der Pressesprecher des Kultursenators, Rainer Klemke, bestätigte diese Möglichkeit. Mit den Betroffenen sollten, außerhalb gerichtlicher Instanzen, Verhandlungen geführt werden, mit dem Ziel, sich zu trennen, so Klemke.
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