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Frequenzräuber

■ Karlsruhe: Kein WDR-Regional-TV

Ein Machtwort haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe vorerst nicht gesprochen. Am Dienstag verhandelten sie über den WDR-Antrag, eine einstweilige Anordnung zur Weiternutzung von TV-Frequenzen im Raum Düsseldorf und Ruhrgebiet zu erlassen. Diese Frequenzen sollen dem WDR nach dem Willen des SPD-beherrschten Landesparlaments zum 1.1. 93 entzogen werden, damit das Hätschelkind der NRW-Landesregierung, der neue Privatsender Vox, eine möglichst weite Verbreitung in dem konsumstärksten Bundesland bekommt (die taz berichtete am 15.9.).

Das Bundesverfassungsgericht weigerte sich, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, nach der der WDR bis zur Urteilsverkündung in der Hauptverhandlung die Frequenzen erst einmal weiter nutzen kann. Zwar liegt noch keine Begründung vor, aber die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts riecht verdächtig nach Präjudiz. „Offensichtlich ist das unternehmerische Risiko des kommerziellen Konzernfernsehens in diesem einstweiligen Verfahren höher bewertet worden als die mit einer Umstellung ihrer Antennenanlagen verbundenen Belastungen von eineinhalb Millionen Bürgern“, sagt dazu WDR-Intendant Friedrich Nowottny. Gemeint ist damit der individuelle Aufwand der Zuschauer im westlichen Ruhrgebiet und im Raum Düsseldorf, für den Empfang der Regionalprogramme ihre Antennenanlagen neu auszurichten und zu verbessern. Nach Berechnungen des WDR beziffern sich die Gesamtkosten dafür auf 80 bis 140 Millionen Mark. Dabei ist immer noch nicht klar, ob Vox organisatorisch in der Lage ist, am 1.1. 93 auf Sendung zu gehen und in der Zeit bis zur endgültigen Entscheidung die Frequenzen zu nutzen. Jürgen Bischoff

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