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Munster: Bürger müssen Schießlärm ertragen

■ Klage gegen Europas größten Schießplatz erfolglos

Eine der größten militärischen Schießbahnen in Europa, die Schießbahn 7 nördlich der Stadt Munster in der Lüneburger Heide, darf trotz erheblicher Bürgerproteste weiterbetrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren entschieden.

Ein Bürger, der in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage wohnt, hatte mit seiner Klage auf die erheblichen Lärmbelastungen hingewiesen. Das Gericht hielt ihm jedoch vor, diesen Schaden nicht nachgewiesen zu haben. Die Bürgerinitiative gegen militärische Belastungen im benachbarten Fremdenverkehrszentrum Amelinghausen kritisierte, daß die Bundeswehr weder eine Genehmigung für den Bau der Schießbahn beantragt noch Lärmmessungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt habe.

Bürger und umliegende Gemeinden protestierten jahrelang gegen den Bau der Schießbahn, die im Zeichen weltweiter Abrüstung eine „widersinnige und unzumutbare Belastung“ für Mensch und Natur darstelle. Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol kritisierte, daß die 7. Kammer die Vorsorgegrundsätze, wie sie im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben sind, „mit vagen Formulierungen außer Acht“ gelassen habe. Die Richter wären davon ausgegangen, daß es sich nicht um eine dem Immissionsschutz unterliegende Anlage handele, sondern um einen „in Ausführung des grundgesetzlichen Auftrages der Sicherung der Landesverteidigung betriebenen Truppenübungsplatz“. Jetzt muß das OVG Lüneburg sich mit dem Fall befassen. (AZ 7 B 6/92) dpa

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