Horror-Anrufer

■ Vor Gericht: Sexuelle Nötigung per Telefon

Der sogenannte Schockanrufer von Hannover hat am Mittwoch zu Prozeßbeginn vor dem Landgericht Hannover den größten Teil der ihm zur Last gelegten Taten bestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27jährigen vor, seit 1990 versucht zu haben, Frauen in mindestens 30 Fällen telefonisch zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge drohte der mutmaßliche Schockanrufer, Familienangehörige seiner Opfer zu verletzen und umzubringen, falls sie seinen Anweisungen nicht folgen. Von seinen Opfern verlangte er, ihre Kleidung zu beschreiben. Dann sollten sich die Frauen ausziehen und sexuelle Handlungen an sich vornehmen.

Die meisten Frauen haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft mitten im Gespräch aufgelegt. Manche seien aber so verängstigt gewesen, daß sie den Anweisungen folgten. Viele Frauen hätten einen Schock erlitten. Einige der Opfer haben auch über ein Jahr nach dem „Schock-Anruf“ Beschwerden behalten.

Der Angeklagte bestreitet, bei den Anrufen mit Gewalt gedroht zu haben. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, pro Jahr etwa zehn dieser „Schockanrufe“ gemacht zu haben. Neben den „Schockanrufen“ soll der Angeklagte auch in mehreren Fällen Unterwäsche von ihm zum Teil unbekannten Frauen aus deren Wohnungen gestohlen haben. Auf die Spur des Mannes war die Polizei durch dessen ehemalige Freundin gekommen, die Anzeige wegen anonymer Anrufe erstattet hatte. dpa